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   OVG Hamburg, 29.05.2017 - 2 Bf 61/16.Z   

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OVG Hamburg, 29.05.2017 - 2 Bf 61/16.Z (https://dejure.org/2017,17932)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.2017 - 2 Bf 61/16.Z (https://dejure.org/2017,17932)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - 2 Bf 61/16.Z (https://dejure.org/2017,17932)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Aktive Duldung"eines im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg ohne auffindbare Zulassung errichteten Behelfsheims von der Bauaufsichtsbehörde; Funktionslosigkeit einer Gebietsfestsetzung in einem Bebauungsplan; Unwirksamkeit der Festsetzung der überbaubaren ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HBauO § 72; HBauO § 75
    "Aktive Duldung"eines im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg ohne auffindbare Zulassung errichteten Behelfsheims von der Bauaufsichtsbehörde; Funktionslosigkeit einer Gebietsfestsetzung in einem Bebauungsplan; Unwirksamkeit der Festsetzung der überbaubaren ...

  • rechtsportal.de

    "Aktive Duldung"eines im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg ohne auffindbare Zulassung errichteten Behelfsheims von der Bauaufsichtsbehörde; Funktionslosigkeit einer Gebietsfestsetzung in einem Bebauungsplan; Unwirksamkeit der Festsetzung der überbaubaren ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbau eines Abstellraums genehmigt: Wohnnutzung "aktiv geduldet"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine so genannte aktive Duldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1675
  • ZfBR 2017, 600
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2017 - 2 Bf 61/16
    Für die Frage, ob die Funktionslosigkeit einer Gebietsfestsetzung in einem Bebauungsplan zur Unwirksamkeit auch der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche führt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 29.5.2001, 4 B 33/01, Buchholz 406.12 § 5 BauNVO Nr. 7, juris Rn. 7) darauf abzustellen, ob der gültige Teil des Bebauungsplans für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken kann und ob die Gemeinde im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte.

    Dabei ist hinsichtlich der Festsetzung des Baugebiets zu beachten, dass ihre Unwirksamkeit im Regelfall alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans erfasst, da sie die wichtigste Festsetzung ist, von der alle übrigen Festsetzungen regelmäßig abhängen (BVerwG, Beschl. v. 29.5.2001 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 13.09.2016 - 6 B 12.16

    Wichtiger Grund; Vornamen; Namensänderung; Änderung; Schreibweise;

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2017 - 2 Bf 61/16
    Ob diese Rechtsansichten des Verwaltungsgerichts zutreffen, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern eine solche des materiellen Rechts (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 13.9.2016, 6 B 12/16, NJW 2017, 101 ff., juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2017 - 2 Bf 61/16
    § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, auf die es nach seiner Rechtsansicht für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ankommt (BVerwG, Urt. v. 28.7.2011, 2 C 28.10, BVerwGE 140, 199 ff., juris Rn 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 7 A 1623/14

    Feststellungsbegehren eines Grundstückseigentümers bzgl. der Duldung seines im

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2017 - 2 Bf 61/16
    Soweit der Kläger sich hierbei auf die von ihm genannten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Februar 2016 (Urt. v. 24.2.2016, 7 A 1623/14, BauR 2016, 807 ff.) und vom 29. Januar 2010 (Beschl. v. 29.1.2010, 10 A 2430/08, BauR 2010, 1213 ff.) sowie des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 29. März 1993 (Beschl. v. 29.3.1993, 4 UE 470/90, BauR 1994, 229 ff.) bezieht, verkennt er, dass es in diesen Entscheidungen um Fallkonstellationen ging, in denen die Behörde die Duldung des baurechtswidrigen Zustandes jeweils schriftlich ausdrücklich erklärt hatte.
  • VGH Hessen, 29.03.1993 - 4 UE 470/90

    Zum Erlaß eines Duldungsverwaltungsaktes - hier: Duldung einer rechtswidrigen

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2017 - 2 Bf 61/16
    Soweit der Kläger sich hierbei auf die von ihm genannten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Februar 2016 (Urt. v. 24.2.2016, 7 A 1623/14, BauR 2016, 807 ff.) und vom 29. Januar 2010 (Beschl. v. 29.1.2010, 10 A 2430/08, BauR 2010, 1213 ff.) sowie des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 29. März 1993 (Beschl. v. 29.3.1993, 4 UE 470/90, BauR 1994, 229 ff.) bezieht, verkennt er, dass es in diesen Entscheidungen um Fallkonstellationen ging, in denen die Behörde die Duldung des baurechtswidrigen Zustandes jeweils schriftlich ausdrücklich erklärt hatte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2010 - 10 A 2430/08

    Eingriff in das Eigentum eines Nachbarn durch "aktive Duldung" eines

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2017 - 2 Bf 61/16
    Soweit der Kläger sich hierbei auf die von ihm genannten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Februar 2016 (Urt. v. 24.2.2016, 7 A 1623/14, BauR 2016, 807 ff.) und vom 29. Januar 2010 (Beschl. v. 29.1.2010, 10 A 2430/08, BauR 2010, 1213 ff.) sowie des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 29. März 1993 (Beschl. v. 29.3.1993, 4 UE 470/90, BauR 1994, 229 ff.) bezieht, verkennt er, dass es in diesen Entscheidungen um Fallkonstellationen ging, in denen die Behörde die Duldung des baurechtswidrigen Zustandes jeweils schriftlich ausdrücklich erklärt hatte.
  • BVerwG, 21.07.2016 - 10 BN 1.15

    Aufklärungsmaßnahmen des Tatsachengerichts; Fernwärmesatzung

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2017 - 2 Bf 61/16
    Ein Gericht verletzt seine Pflicht zu erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO zudem dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Beteiligter nicht ausdrücklich beantragt hat und die sich dem Gericht auch nicht aufdrängen musste (BVerwG, Beschl. v. 21.7.2016, 10 BN 1/15, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2006 - 10 B 2159/05

    Bauordnungsrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.05.2017 - 2 Bf 61/16
    In der vom Kläger angeführten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Januar 2006 heißt es, für eine sog. aktive Duldung sei erforderlich, dass die Baubehörde in Kenntnis der formellen und ggf. materiellen Illegalität eines Vorhabens zu erkennen gibt, dass sie sich auf Dauer mit dessen Existenz abzufinden gedenkt (Beschl. v. 24.1.2006, 10 B 2159/05, juris Rn. 12).
  • VG Hamburg, 13.11.2017 - 7 K 5105/14

    Anspruch auf Verzicht der Bauaufsichtsbehörde auf eine Baulast; Beschränkung der

    Dabei kann vorab festgestellt werden, dass die von der Klägerin geltend gemachte Funktionslosigkeit der Festsetzungen des Bebauungsplans ... über das Maß der baulichen Nutzung, insbesondere die Geschosszahl, schon deshalb nicht die Annahme einer Funktionslosigkeit auch der Festsetzung des Geh- und Fahrtrechts zulassen würde, weil die Funktionslosigkeit von Festsetzungen nach der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts jeweils gesondert zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.6.2004, 4 C 3/03, juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.2017, 2 Bf 61/16.Z, juris Rn. 12; VG Hamburg, Urt. v. 26.2.2016, 7 K 2758/14, n.v.) und vorliegend weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist, weshalb die Funktionslosigkeit der Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung hier zu einer Unwirksamkeit auch der Festsetzung des Geh- und Fahrrechts, geschweige denn des gesamten Bebauungsplans, führen sollte.
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